Gerichtsvollzieher, Beamter des mittleren Dienstes, bewirkt im Auftrag der Prozessparteien Zustellungen und nimmt auf ihren Antrag die Zwangsvollstreckung vor, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist,

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Quellenangabe
Brockhaus, Gerichtsvollzieher. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gerichtsvollzieher