Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Abkürzung GmbH, Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und mit einem bestimmten, durch den Gesellschaftsvertrag festgesetzten Kapital (Stammkapital), das durch Einlagen der Gesellschafter (Stammeinlagen) aufzubringen ist und während des Bestehens der Gesellschaft nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden darf. Außerdem unterliegt auch die Rückzahlung von Darlehen, die die Gesellschafter der GmbH gewährt haben, bestimmten Beschränkungen, wenn es sich um »Kapital ersetzende« Darlehen handelt. Die Haftung für die Gesellschaftsschulden ist, wie bei der AG, auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, d. h.,

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Werke

Weiterführende Literatur:

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, begründet v. A. Kostner, neu bearbeitet
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Quellenangabe
Brockhaus, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gesellschaft-mit-beschränkter-haftung