Gesellschaftstanz, Bezeichnung für diejenigen Tanzformen, die im Gegensatz zum Sakral-, Volks- und Bühnentanz im Wesentlichen der Geselligkeit und Unterhaltung dienen. Sie sind in ihren Grundschritten festgelegt und werden gewöhnlich von einem oder mehreren Paaren getanzt.

Der europäische Gesellschaftstanz wurde zuerst an den italienischen Fürstenhöfen des 15. Jahrhunderts gepflegt, wo eigene Tanzmeister das Tanzen lehrten und die ersten Tanztheorien und -lehrbücher entstanden.

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Quellenangabe
Brockhaus, Gesellschaftstanz. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gesellschaftstanz