Gesetz [althochdeutsch gisezzida, eigentlich »Festsetzung«, zu setzen], Recht: Im Recht wird unter Gesetz in einem allgemeinen Sinne die von einem Organ des Gemeinwesens gesetzte Regel verstanden, die rechtsverbindlich und zukunftsgerichtet das Zusammenleben ordnet; typisch ist die Allgemeinheit des Gesetzes, d. h. die abstrakte Formulierung der Regel für unbestimmt viele Sachverhalte und Personen. Mit der Forderung nach Allgemeinheit des Gesetzes ist die Vorstellung seiner Vernünftigkeit und Gleichheit verbunden.

Unterscheidungen: Der spezifische Begriff des

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Werke

Weiterführende Literatur:

C. Starck: Der Gesetzesbegriff des Grundgesetzes (1970);
W. Hugger: Gesetze. Ihre
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Quellenangabe
Brockhaus, Gesetz (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gesetz-recht