Gewalt umfasst 1) die rohe, gegen Sitte und Recht verstoßende Einwirkung auf Personen (lateinisch violentia), 2) das Durchsetzungsvermögen in Macht- und Herrschaftsbeziehungen (lateinisch potestas). Während z. B. das Englische (violence/power) und das Französische (violence/pouvoir) der sprachlichen Unterscheidung des Lateinischen folgen, vereinigt das Deutsche beide Aspekte. Die Schwierigkeiten im deutschen Sprachgebrauch liegen besonders in der vielfältigen Möglichkeit von Wortzusammensetzungen mit dem Begriff Gewalt; dadurch werden grundlegende Unterschiede zwischen

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Quellenangabe
Brockhaus, Definition von Gewalt. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gewalt/definition-von-gewalt