Gewalt [althochdeutsch (gi)walt, zu waltan »stark sein«, »herrschen«], die Anwendung von

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Definition von Gewalt

Gewalt umfasst 1) die rohe, gegen Sitte und Recht verstoßende Einwirkung auf Personen (lateinisch violentia), 2) das Durchsetzungsvermögen in Macht- und Herrschaftsbeziehungen (lateinisch potestas). Während z. B. das Englische (violence/power) und das Französische (violence/pouvoir) der sprachlichen Unterscheidung des Lateinischen folgen, vereinigt das Deutsche beide Aspekte. Die Schwierigkeiten im deutschen Sprachgebrauch liegen besonders in der vielfältigen Möglichkeit von Wortzusammensetzungen mit dem Begriff Gewalt; dadurch werden grundlegende Unterschiede zwischen

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Verletzende Gewalt

Im Tatbestandsgefüge des Strafrechts, das den verschiedenen Erscheinungsformen der Gewalt im innergesellschaftlichen Bereich antwortet, bedeutet Gewalt »jedes Mittel, mit dem auf den Willen oder das Verhalten eines anderen durch ein gegenwärtiges empfindliches Übel eine Zwangseinwirkung ausgeübt wird, um einen tatsächlichen oder erwarteten Widerstand zu brechen«. Der Erfolg von Gewalt, sofern sie nicht unmittelbar physisch ausgeübt wird, hängt von der Erzeugung von Angst ab. Gewalt in diesem Sinne zerstört die Bedingungen friedlichen menschlichen Zusammenlebens.

Im Hinblick auf die allgemeinen Rahmenbedingungen kann

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Die ordnende Gewalt

Der verletzenden Gewalt (violentia) tritt die ordnende Gewalt in Gestalt der Herrschaftsgewalt (potestas) entgegen, v. a. als Staatsgewalt. Schon früh – sowohl im Alten Orient als auch in der Antike – unterwarfen sich die in der Gemeinschaft eines Stammes oder Staates zusammengefassten Menschen einer ordnenden, den inneren und äußeren Frieden sichernden Gewalt: Um Gewalt zwischen den Gliedern der Gemeinschaft zu unterbinden, wurde sie als legitimes Herrschaftsinstrument beim Herrscher

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Die politische Gewalt aus philosophischer und ideologischer Sicht

Um als legitime Herrschaft zu gelten, bedarf die staatliche Gewalt eines sittlichen Fundaments, das die protestantische Staatsethik in der Ableitung aller Obrigkeit von Gott (Römerbrief 13, 1; im 20. Jahrhundert zunehmend kritisch diskutiert) und die Aufklärung in der Bindung an die Vernunft sieht, während sich in katholischer Tradition neben der Orientierung auf den Willen Gottes auch die Weiterführung der antiken Vorgabe einer »guten Ordnung« wiederfindet. Nach H. Grotius ist – im Anschluss an Cicero – Gewalt legitim, solange sie nicht das Recht eines anderen

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Literatur

G. Sorel: Über die Gewalt (aus dem Französischen, Neuausgabe 1981);
Faszination der Gewalt. Politische Strategie u. Alltagserfahrung, bearbeitet v. R. Steinweg (1983);
F. Hacker: Aggression. Die Brutalisierung unserer Welt (Neuausgabe 1985);
D. L. Horowitz:
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Quellenangabe
Brockhaus, Gewalt. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gewalt