Gewaltverzicht, die völkerrechtlich verbindliche Erklärung eines Staates gegenüber einem oder mehreren anderen Staaten, Streitigkeiten untereinander nicht mit der Anwendung oder Androhung von militärischer Gewalt zu lösen; zugleich wird das Recht eines jeden Staates auf territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit anerkannt. Der Beitritt eines Landes zu einer internationalen Organisation, die ihren Mitgliedern ein Gewaltverbot auferlegt, impliziert

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Quellenangabe
Brockhaus, Gewaltverzicht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gewaltverzicht