Gewaltverbot (Völkerrecht)
Gewaltverbot, Völkerrecht: das Verbot der Anwendung von Gewalt in den zwischenstaatlichen Beziehungen. Das universelle Gewaltverbot entwickelte sich aus bilateralen oder multilateralen Erklärungen des Gewaltverzichts und dem Verbot des Angriffskriegs im Briand-Kellogg-Pakt. Das seit 1945
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Quellenangabe
Brockhaus,
Gewaltverbot (Völkerrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gewaltverbot-völkerrecht