Prinzipiell sollten vorbeugende Maßnahmen Vorrang im Bewirtschaftungskonzept haben, d. h., es muss v. a. vermieden werden, dass ungeklärte Abwässer und schlecht abbaubare, eutrophierende (d. h. das Algenwachstum stark fördernde) Stoffe sowie Substanzen mit toxischem oder sonst unerwünschtem biologischem Wirkungspotenzial in die Gewässer gelangen. Bei der Bekämpfung bereits eingetretener Schädigungen unterscheidet man zwischen Therapie (Bekämpfung der Symptome) oder Sanierung (Bekämpfung der Ursachen). Für die wesentlichen stofflichen Gewässerbelastungen ist inzwischen klar, dass die Bekämpfung der Ursachen auf Dauer unumgänglich und auch billiger sein wird als

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Quellenangabe
Brockhaus, Therapie und Sanierung von Gewässern. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gewässerschutz/therapie-und-sanierung-von-gewässern