Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, die Freiheit und das Recht des Einzelnen, religiöse, weltanschauliche und moralische Überzeugungen zu bilden, zu äußern und zu befolgen. Es handelt sich hierbei um eines der ältesten, als »Religionsfreiheit« bereits in den Religionskriegen des 16. und 17. Jahrhunderts geforderten Grundrechte. In Deutschland ist die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit durch Artikel 4 sowie Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 136–139, 141 der insoweit fortgeltenden Weimarer Reichsverfassung gewährleistet. Dieser Schutz umschließt auch das Recht auf ungestörte Religionsausübung (Kultusfreiheit,

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Quellenangabe
Brockhaus, Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/glaubens-gewissens-und-bekenntnisfreiheit