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Politik

Nach der am 11. 6. 1975 in Kraft getretenen Verfassung (mehrfach geändert) ist Griechenland eine parlamentarische Republik. Staatsoberhaupt ist der vom Parlament auf 5 Jahre gewählte Präsident (einmalige Wiederwahl ist zulässig), dessen Befugnisse 1996 im Wesentlichen auf repräsentative Funktionen beschränkt wurden. Er vertritt den Staat völkerrechtlich,

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Nationalsymbole

Die seit 1828 populäre neunstreifig blau-weiße Nationalflagge mit dem Kreuzfeld in der Oberecke wurde am 22. 12. 1978 gesetzlich wieder eingeführt. Die

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Parteien

Wichtige Parteien sind die Neue Demokratie (ND, griechisch Nea Dimokratia; gegründet 1974; konservativ), die Koalition der Radikalen Linken (SYRIZA, griechisch Synaspismós

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Gewerkschaften

Etwa ein Viertel der Arbeitnehmer sind gewerkschaftlich organisiert. Die Gewerkschaftsstrukturen sind

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Militär

Die Gesamtstärke der Wehrpflichtarmee (Dienstzeit maximal 9 Monate) beträgt 142 400, die

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Verwaltung

Nach der Verwaltungsreform vom 1. 1. 2011 besteht Griechenland aus 13 Regionen

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Recht

Der Gerichtsaufbau ist dreigliedrig. Als oberste Gerichte fungieren in Athen der Areopag (Zivil- und Strafrecht), der Staatsrat (Verwaltungsrecht) und der Rechnungshof. 1975 wurde ein aus Mitgliedern der

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Bildungswesen

Das Bildungswesen wird vom Ministerium für Nationale Erziehung und Religiöse Angelegenheiten verwaltet. Neben öffentlichen gibt es auf allen Stufen private Schulen unter staatlicher Aufsicht. Hochschulinstitutionen verwalten sich unter der Aufsicht

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Medien

Meinungs- und die Pressefreiheit werden durch die Verfassung garantiert. Die Rundfunkanstalten unterliegen staatlicher Kontrolle. Der Medienmarkt, insbesondere Presse und Fernsehen, ist durch hohe Konzentration gekennzeichnet.

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/griechenland/staat-und-recht