Die Grundrechte haben ihren Ursprung im Naturrechtsgedanken der Antike, in den germanischen »Volksrechten« und in den Rechten der mittelalterlichen Stände gegenüber der staatlichen Obrigkeit. Die Idee der Grundrechte wurde weiter vertieft durch die Naturrechtslehre der Scholastik, durch die reformatorische Lehre von der Freiheit des christlichen Gewissens und v. a. durch die Naturrechtslehre des 17. und 18. Jahrhunderts, die aus dem Gedanken der Menschenwürde die Freiheit und Gleichheit aller Menschen herleitete. Als erste Verbriefung der Grundrechte

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Quellenangabe
Brockhaus, Geschichte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/grundrechte/geschichte