In der DDR wurden die in der Verfassung umfangreich enthaltenen Grundrechte (u. a. allgemeines Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrecht, Recht auf Arbeit, Recht auf Bildung) nicht als Schutz gegen staatlichen Eingriff verstanden,

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Quellenangabe
Brockhaus, Grundrechte in der DDR. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/grundrechte/grundrechte-in-der-ddr