Grundsteuer, eine Steuer auf den Grundbesitz. Die Grundsteuer der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wird auch Grundsteuer A genannt, der nicht landwirtschaftlich genutzte Grundbesitz (Grundvermögen) unterliegt der Grundsteuer B. Die Grundsteuer ist bundeseinheitlich geregelt im Grundsteuergesetz vom 7. 8. 1973.

Wie bei der Gewerbesteuer wird die Grundsteuer nach einem mehrstufigen Verfahren berechnet:

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Werke

Weiterführende Literatur:

H. G. Christoffel: Einheitsbewertung des Grundbesitzes u. Grundsteuerrecht in den neuen
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Quellenangabe
Brockhaus, Grundsteuer. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/grundsteuer