Gruppenfreistellung, Begriff aus dem Europäischen Kartellrecht. Artikel 101 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Abkürzung AEUV) verbietet Vereinbarungen, die den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der EU beeinträchtigen

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Quellenangabe
Brockhaus, Gruppenfreistellung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gruppenfreistellung