Nach der Verfassung vom 6.6.1952 (mehrfach modifiziert) liegt die Gesetzgebung beim Landesparlament (Bürgerschaft; die Abgeordneten werden auf 5 Jahre gewählt). Als Landesregierung fungiert der Senat unter Vorsitz des von der Bürgerschaft auf 4 Jahre gewählten Präsidenten (Erster Bürgermeister). Der Erste Bürgermeister beruft

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/hamburg-20/recht