Handelskompani|en, Bezeichnung für die Handelsgesellschaften, die mit Monopolen, Privilegien und staatlichen Unterstützungen (Territorialhoheitsrechten) besonders im Zeitalter des Merkantilismus den Überseehandel beherrschten und zur Kolonisierung zahlreicher außereuropäischer Gebiete beitrugen.

Handelskompanien gehen im Kern auf die aus Selbsthilfe entstandenen kaufmännischen Organisationen (Genossenschaften, Gilden, Hansen) der Fernhändler des 10. und 11. Jahrhunderts zurück; die Händler erstrebten neben Schutzfunktionen auf ihren Reisen auch Handelsprivilegien an fremden Orten. Die sich weiterentwickelnden Organisationen, die besonders den Handel mit entfernten Ländern

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Quellenangabe
Brockhaus, Handelskompanien. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/handelskompanien