Handlungsbevollmächtigter, jemand, der ohne Erteilung von Prokura ermächtigt ist, einen Kaufmann in seinem Handelsgewerbe Dritten gegenüber zu vertreten. Die Handlungsvollmacht kann sich auf den Betrieb des Handelsunternehmens im Ganzen

(29 von 202 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Handlungsbevollmächtigter. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/handlungsbevollmächtigter