Prokura [italienisch, zu lateinisch-italienisch procurare »verwalten«, »Sorge tragen«] die, -/...ren, umfassende abstrakte handelsrechtliche Vollmacht, die nur der Inhaber eines Handelsgeschäfts oder sein gesetzlicher Vertreter durch ausdrückliche Erklärung erteilen kann (§§ 48 ff. HGB). Auch Handelsgesellschaften können durch ihre vertretungsberechtigten Organe Prokura erteilen. Erteilen,

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Quellenangabe
Brockhaus, Prokura. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/prokura