Deutschland/Österreich: Von den absolutistischen deutschen Einzelstaaten, die nach dem Westfälischen Frieden (1648) das Recht zur selbstständigen Kriegführung und damit zur Unterhaltung eigener Heere gewonnen hatten, besaß Österreich das größte stehende Heer (Anfang des 18. Jahrhunderts über 100 000 Mann). Der Erhöhung auf über 300 000 Mann folgte 1808 die Errichtung einer Landwehr, die 1852 dem Reservestatut wich. Nach 1918 unterhielt die Republik Österreich ein in Zahl und Bewaffnung begrenztes Heer, das 1938–45 in die deutsche Wehrmacht eingegliedert war.

Die von dem Großen Kurfürsten

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Quellenangabe
Brockhaus, Entwicklung in einzelnen Ländern. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/heer-20/entwicklung-in-einzelnen-ländern