Heraldik [französisch »Heroldskunst«, zu héraut »Herold« (nach der dem Herold zukommenden Aufgabe, bei

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Wappenkunde

Die Entstehung des (im strengen Sinne auf West- und Mitteleuropa beschränkten) Wappenwesens lässt sich bis etwa 1130 zurückverfolgen. Die Einführung farbiger Abzeichen für voll gerüstete Krieger ergab sich aus der militärischen Notwendigkeit, die Ritter für Freund und Feind erkennbar zu machen. Diese Erkennungszeichen, die bald zu beständigen Kennzeichen der Waffen Führenden und ihrer Familien wurden, waren zuerst an der Schutzwaffe, dem Schild, angebracht, der sich seit dem Ende des 12. Jahrhunderts zum alleinigen Träger des Wappenbildes entwickelte. In dieser Zeit begann

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Wappenkunst

Die äußere Gestaltung des Schildes entsprach bis um 1500 den tatsächlich gebrauchten Rüstungsstücken, seitdem kamen aus der Tartsche und aus architektonischen Motiven entwickelte Formen hinzu. Ein Wappenschild enthält entweder nur eine Farbe (einfacher oder »lediger« Schild) oder trägt eine oder mehrere heraldische Figuren (gemeine

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Wappenrecht

Nach dem Ende der monarchischen Staatsform in Deutschland und Österreich hat alle staatliche Einflussnahme auf die Wappenführung von Privaten aufgehört. Die nach 1945 entstandenen deutschen Länder, nicht aber die Bundesrepublik Deutschland, haben für die Festlegung ihres staatlichen Wappens die Gesetzesform

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Werke

Weiterführende Literatur:

J. Siebmacher's großes u. allgemeines Wappenbuch, hg. v. H. Jäger-Sunstenau, zahlreiche Bde. (1854–1961; Nachdruck 1970–86);
M. Gritzner: Grundsätze der Wappenkunst. Verbunden mit
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Quellenangabe
Brockhaus, Heraldik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/heraldik