Nach dem Ende der monarchischen Staatsform in Deutschland und Österreich hat alle staatliche Einflussnahme auf die Wappenführung von Privaten aufgehört. Die nach 1945 entstandenen deutschen Länder, nicht aber die Bundesrepublik Deutschland, haben für die Festlegung ihres staatlichen Wappens die Gesetzesform

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Quellenangabe
Brockhaus, Wappenrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/heraldik/wappenrecht