Hoheitsrechte, die dem Staat zur Erledigung seiner Aufgaben vorbehaltene Befugnis zur einseitigen verbindlichen Regelung und Anordnung gegenüber Einzelnen oder der Allgemeinheit.

Im vorabsolutistischen Staat besaß

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Quellenangabe
Brockhaus, Hoheitsrechte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/hoheitsrechte