Hypothek [griechisch hypothkē, eigentlich »Unterlage«] die, -/-en, zu den Grundpfandrechten zählendes beschränktes dingliches Grundstücksrecht zur Sicherung einer Forderung. Mit der Hypothek wird ein Grundstück oder Miteigentumsanteil hieran in der Weise belastet, dass an den Berechtigten eine bestimmte Geldsumme wegen einer ihm zustehenden oder künftigen oder bedingten Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist (§§ 1113–1190 BGB). Der Grundstückseigentümer haftet also mit dem Wert des Grundstücks. Belastet werden können auch grundstücksgleiche Rechte wie Erbbaurechte. Dagegen gibt die Hypothek kein Recht

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Quellenangabe
Brockhaus, Hypothek. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/hypothek