Nach der am 26.11.1949 von der verfassunggebenden Versammlung verabschiedeten und am 26.1.1950 in Kraft getretenen Verfassung (mehrfach geändert) ist Indien ein Bundesstaat (»Union of States«) mit parlamentarisch-demokratischem Regierungssystem. In den Bestand der Bundesstaaten (Gliedstaaten) kann durch Unionsgesetz eingegriffen werden. Hiervon ist u. a. im States Reorganization Act von 1956 Gebrauch gemacht worden, der das Bundesgebiet unter Berücksichtigung der Sprachregionen neu gliederte.

Staatsoberhaupt und Oberkommandierender der Armee ist die Präsidentin bzw. der Präsident. Das Staatsoberhaupt wird von einem aus Abgeordneten des Unionsparlaments

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/indien/staat-und-recht/verfassung