innerdeutsche Beziehungen, deutsch-deutsche Beziehungen, in der Zeit der deutschen Teilung (1945/49–90) Bezeichnung für die Gesamtheit der Beziehungen (einschließlich der privaten Kontakte) über die innerdeutsche Grenze, im engeren Sinn für die staatlichen Kontakte zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR; als Terminus in der Bundesrepublik Deutschland seit etwa Mitte der 1960er-Jahre üblich.

In der bundesdeutschen Deutschlandpolitik galten nach der Rechtsauffassung zum Fortbestehen des Deutschen Reiches nach 1945 die innerdeutschen Beziehungen als ein »Verhältnis besonderer Art«, da die DDR nicht als Ausland

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Quellenangabe
Brockhaus, innerdeutsche Beziehungen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/innerdeutsche-beziehungen