Innung [mittelhochdeutsch innunge, von althochdeutsch innōn »in einen Verband aufnehmen«], freiwillige Vereinigung selbstständiger Handwerker des gleichen Handwerks oder mehrerer, einander nahe stehender Gewerbezweige. Vereinzelt kommen auch Innungen anderer Berufe vor (z. B. Gastwirte, Taxiunternehmer). Nach der Handwerksordnung in der Fassung vom 24. 9. 1998 (§§ 52–78) sind Innungen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die u. a. folgende Aufgaben haben: die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern, die Berufsausbildung zu überwachen, die Gesellenprüfungen

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Quellenangabe
Brockhaus, Innung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/innung