Interessenjurisprudenz
Interessenjurisprudenz, eine um 1900 aufgekommene juristische Methodenlehre, die – im Gegensatz zur Begriffsjurisprudenz – die Rechtsordnung nicht als System
(17 von 124 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Interessenjurisprudenz.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/interessenjurisprudenz