Der IWF begann seine Tätigkeit am 1. 3. 1947. Die Währungsparitäten wurden als feste, gegenüber dem Gold oder dem US-Dollar fixierte Wechselkurse mit Schwankungsbreiten von je 1 % nach oben und unten festgelegt. Die nationalen Notenbanken waren bei Überschreiten dieser Bandbreiten (Interventionspunkte) zur Kursstützung verpflichtet. Paritätsänderungen (Auf- und Abwertungen) von mehr als 10 % mussten vorher vom IWF genehmigt, geringere ihm angezeigt werden.

Die

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Quellenangabe
Brockhaus, Tätigkeit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/internationaler-währungsfonds/tätigkeit