Intervention die, -/-en,  Recht: im Staatsrecht die Bundesintervention (Bundesexekution). – Im schweizerischen Bundesstaatsrecht Maßnahme, die der Bund gemäß Artikel 52 Bundesverfassung bei gestörter oder bedrohter Ordnung in einem Kanton ergreifen kann. Eine Intervention pflegt durch Entsendung von Bundeskommissaren, wenn nötig auch durch Einsatz von Militär zu erfolgen (z. B. Tessin 1876, 1889, 1890). – Im Völkerrecht die Einmischung eines souveränen Staates

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Quellenangabe
Brockhaus, Intervention (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/intervention-recht