Bundesexekution, Staatsrecht, Rechtsgeschichte: die Ausübung von Zwang durch die Bundesgewalt gegen ein Bundesmitglied im Bundesstaat oder Staatenbund, das seine Pflichten gegenüber dem Bund verletzt.

In Artikel 31 der Wiener Schlussakte von 1820 in Verbindung mit

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Quellenangabe
Brockhaus, Bundesexekution (Staatsrecht, Rechtsgeschichte). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bundesexekution-staatsrecht-rechtsgeschichte