Die staatliche Investitionspolitik umfasst alle Maßnahmen, die der Staat zur Beeinflussung von Investitionen ergreifen kann, um angestrebte gesamtwirtschaftliche Ziele (Stabilisierung des Einkommens, der Beschäftigung und der Preise, Änderung der regionalen oder branchenmäßigen Wirtschaftsstruktur, Förderung von Forschung und Entwicklung) zu erreichen.

Wegen der zentralen volkswirtschaftlichen Bedeutung der Investitionen ist die Frage der Entscheidungskompetenz über Investitionen auch Gegenstand ordnungspolitischer Diskussionen gewesen. Dabei wurde zum Teil die Forderung nach staatlicher Investitionslenkung zur Vermeidung von Fehlinvestitionen und »Überinvestitionen« erhoben. Dieser Auffassung wird aber in

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Quellenangabe
Brockhaus, Wirtschaftspolitische Aspekte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/investition/wirtschaftspolitische-aspekte