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Politik

Nach der am 3.11.1946 verkündeten Verfassung (seit 3.5.1947 in Kraft; mit Änderungen) ist Japan eine parlamentarisch-demokratische Monarchie. Die Verfassung bekennt sich zu den Idealen des Friedens, der Demokratie, der Unverletzlichkeit der Menschenrechte und untersagt Kriegsführung als souveränes Recht des Staates (Artikel 9). Die Beteiligung Japans an

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Nationalsymbole

Die Nationalflagge (die Hausflagge der Shōgun-Dynastie Tokugawa) wurde 1854 erstmals gehisst, offiziell am 17. 2. 1870

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Parteien

Das japanische Mehrparteiensystem ist durch zahlreiche Neugründungen, Abspaltungen beziehungsweise Polarisierungen geprägt. Einflussreichste Kraft ist die konservative, wirtschaftsnahe Liberaldemokratische Partei

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Gewerkschaften

Erste Gewerkschaften wurden in Japan gegen Ende des 19. Jahrhunderts gegründet.

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Militär

Nach der japanischen Verfassung ist die Aufstellung von Streitkräften untersagt. Infolge des Koreakrieges wurde jedoch 1950 eine Polizeireserve (75 000

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Verwaltung

Japan wird als Einheitsstaat zentral verwaltet. Es ist gegliedert in 44

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Recht

An der Spitze der Gerichtsbarkeit steht der Oberste Gerichtshof, der sich einschließlich des Präsidenten aus 15 Richtern zusammensetzt. Das Gericht ist oberste Revisionsinstanz und oberstes Organ

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Bildungswesen

Es besteht allgemeine Schulpflicht im Alter von 6 bis 15 Jahren und mit dem Kindergarten ein für alle Kinder ab drei Jahren offenes Vorschulangebot (nicht obligatorisch). Das

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Medien

Meinungs- und Pressefreiheit sind garantiert und werden respektiert, doch sind die Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung teilweise eingeschränkt. Kritik an Regierung und Kaiserhaus ist nicht üblich. 

Presse: Japan ist eine stark medienorientierte Gesellschaft mit einem der weltgrößten

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/japan/politik-und-recht