Nach der am 3.11.1946 verkündeten Verfassung (seit 3.5.1947 in Kraft; mit Änderungen) ist Japan eine parlamentarisch-demokratische Monarchie. Die Verfassung bekennt sich zu den Idealen des Friedens, der Demokratie, der Unverletzlichkeit der Menschenrechte und untersagt Kriegsführung als souveränes Recht des Staates (Artikel 9). Die Beteiligung Japans

(45 von 310 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Politik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/japan/politik-und-recht/politik