Die gesetzlich nicht geschützte Berufsbezeichnung Journalist wird für publizistisch tätige Personen verwendet, die Informationen sammeln, auswerten und prüfen und sie analysierend, kommentierend oder unterhaltend aufbereiten, um sie über die Massenmedien an die Öffentlichkeit zu vermitteln. Charakteristisch für das Berufsfeld Journalismus in Deutschland ist sein offener Zugang, d. h., es gibt keine verbindlichen und normierten Zulassungsvoraussetzungen oder Ausbildungswege beziehungsweise rechtliche Regelungen der Ausbildung. Der freie Berufszugang folgt aus Artikel 5 GG, in dem die

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Quellenangabe
Brockhaus, Das Berufsbild des Journalisten. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/journalismus/das-berufsbild-des-journalisten