Journalismus [ʒʊr-; französisch] der, -, zusammenfassende Bezeichnung für Tätigkeiten, durch

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Gesellschaftliche und rechtliche Grundlagen

Von grundlegender Bedeutung für den Journalismus eines Landes ist dessen politisch-gesellschaftliches System. In den westlichen Demokratien ist

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Journalismus im politischen Kräftefeld

Die Bedeutung des Journalismus für die politische Willensbildung führt auch in demokratischen Systemen dazu, dass Regierungen und Parteien versuchen, auf die Berichterstattung der Medien insgesamt oder auf einzelne Journalisten in institutionalisierter, informeller (z. B. durch persönliche Kontakte zu Journalisten) oder professioneller Form Einfluss

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Das Berufsbild des Journalisten

Die gesetzlich nicht geschützte Berufsbezeichnung Journalist wird für publizistisch tätige Personen verwendet, die Informationen sammeln, auswerten und prüfen und sie analysierend, kommentierend oder unterhaltend aufbereiten, um sie über die Massenmedien an die Öffentlichkeit zu vermitteln. Charakteristisch für das Berufsfeld Journalismus in Deutschland ist sein offener Zugang, d. h., es gibt keine verbindlichen und normierten Zulassungsvoraussetzungen oder Ausbildungswege beziehungsweise rechtliche Regelungen der Ausbildung. Der freie Berufszugang folgt aus Artikel 5 GG, in dem die

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Journalistische Darstellungsformen und Berichterstattungsmuster

Journalistische Darstellungsformen sind Nachricht, Reportage, Feature, Interview, Rundgespräch (Diskussion besonders im Fernsehen), Leitartikel, Kommentar, Kolumne, Glosse und Essay. Eine neue Publikationsform bilden die Weblogs (»Onlinetagebücher«), die aufgrund ihrer aktuellen Inhalte und kommentierten Links journalistische Funktionen wahrnehmen und damit –

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Ethische Grundsätze

In den meisten demokratischen Ländern haben die Berufsverbände der Journalisten ethische Leitsätze kodifiziert. Der Deutsche Presserat als freiwilliges Selbstkontrollorgan der Printmedien in Deutschland formuliert in seinen 1973 aufgestellten, 2001 um Richtlinien zum Datenschutz erweiterten publizistischen Grundsätzen (»Pressekodex«) die Regeln für einen fairen Journalismus. Leitlinien der journalistischen Arbeit sind neben einer gründlichen, auf unlautere Methoden verzichtenden Recherche die klare Trennung von redaktionellem

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Journalistische Ausbildung

Der traditionelle Ausbildungsweg zum Journalismus ist das Redaktionsvolontariat bei Zeitungen, Zeitschriften, Nachrichtenagenturen oder im Rundfunk. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen und

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Journalistenverbände

In der Bundesrepublik Deutschland bestanden seit 1949 der Deutsche Journalisten-Verband, DJV (Deutscher Journalisten-Verband e. V. – Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten) und seit 1951 die Berufsgruppe der Journalisten und Schriftsteller, später Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union, dju. Während der DJV die Interessen seiner Mitglieder in einer eigenständigen Journalistengewerkschaft

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Geschichtliche Entwicklung des Journalistenberufs

Die früheste, auch als »präjournalistisch« bezeichnete Periode des Journalismus wurde von mündlich übertragenen Nachrichten der Sendboten und Spielleute auf Jahrmärkten und öffentlichen Plätzen bestimmt. Seit der Zeit der ersten regelmäßig erscheinenden,

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Werke

Weiterführende Literatur:

J. Ludwig: Investigativer Journalismus (22007);
E. Fricke: Recht für Journalisten. Presse – Rundfunk – Neue Medien
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Quellenangabe
Brockhaus, Journalismus. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/journalismus