Jugoslawien, 1918–92 bestehender Staat in Südosteuropa; nach dem Ersten Weltkrieg entstandener Bundesstaat,

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Von der Staatsgründung bis zum Zweiten Weltkrieg

Die späteren sechs Teilrepubliken Jugoslawiens gehörten bis 1918 zu Österreich-Ungarn, zum Osmanischen Reich und zum Königreich Serbien. Die Vereinigung aller Südslawen in einem Staat war durch die Berufung auf die gemeinsame Geschichte im Mittelalter, durch den Illyrismus und das großserbische Programm I. Garašanins sowie des serbischen Nationalismus von V. Karadžić im 19. Jahrhundert vorbereitet und durch die Nationalitätenpolitik in der österreichisch-ungarischen Monarchie sowie durch die Krisen im Osmanischen Reich begünstigt worden. Während im (durch das Attentat von Sarajevo am Vidovdan 1914 ausgelösten) Ersten

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Von der Volksrepublik Titos bis zum Zerfall Jugoslawiens

Die unter britischer Vermittlung am 1. 11. 1944 vereinbarte Fusion mit Politikern der Londoner Exilregierung unter Ivan Šubašić (* 1892, † 1952) und die am 10. 8. 1945 vollzogene Erweiterung des AVNOJ zu einem vorläufigen Parlament wurden von den zahlenmäßig stark angewachsenen Kommunisten geschickt genutzt, im Rahmen einer Volksfront ihre Position auszuweiten. Bei den Wahlen zur verfassunggebenden Versammlung vom 11. 11. 1945, bei denen laut Wahlgesetz vom 19. 8. 1945 alle »Kollaborateure« von der Stimmabgabe ausgeschlossen worden waren, erhielt die Volksfront 90,5 % der Stimmen für den

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Die Bundesrepublik Jugoslawien

Nach dem Zerfall des 1945/46 unter sozialistischem Vorzeichen errichteten Jugoslawien vereinbarten Serbien und Montenegro am 12. 2. 1992 im Abkommen von Titograd (jetzt Podgorica) den Zusammenschluss zu einem neuen jugoslawischen Staat (am 22. 2. 1992 durch die Parlamente beider Teilrepubliken gebilligt; am 1. 3. 1992 in Montenegro durch ein Referendum bestätigt). Mit Inkrafttreten der Verfassung erfolgte am 27. 4. 1992 die Proklamation der nunmehr aus zwei Teilrepubliken bestehenden neuen Bundesrepublik Jugoslawien; der Anschluss weiterer Republiken war möglich.

Die Parlamentswahlen am 31. 5. 1992 beziehungsweise 20. 12.1992

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Die endgültige Auflösung (Rest-)Jugoslawiens

Am 14. 3. 2002 einigten sich die Ministerpräsidenten Serbiens und Montenegros sowie der Präsident der jugoslawischen Föderation unter Vermittlung der EU auf einen Rahmenvertrag (»Belgrader Abkommen«) zur grundlegenden Neuregelung

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Quellenangabe
Brockhaus, Jugoslawien (1918–92). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/jugoslawien