Kabinett [französisch, eigentlich »kleines Gemach«, »Nebenzimmer«, wohl zu altfranzösisch cabine »Kneipe für Glücksspiele«] das, -s/-e, Staatsrecht: entsprechend dem englischen Sprachgebrauch die Gesamtregierung eines Staates, in Deutschland die Bundesregierung oder die Landesregierungen. Für Kabinettsagenden ist das Regierungsorgan als Kollegium zuständig. Sitzungen der Gesamtregierung heißen Kabinettssitzungen, Anträge auf Beschlussfassung der Gesamtregierung

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Quellenangabe
Brockhaus, Kabinett (Staatsrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kabinett-staatsrecht