Die für Zivil- und Strafsachen zuständige ordentliche Gerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut: Kreisgerichte, Gebietsgerichte, Oberstes Gericht. Die bis vor einigen Jahren – wie in

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Quellenangabe
Brockhaus, Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kasachstan/staat-und-recht/recht