Kern|energierecht, Atom|energierecht, Atomrecht, Nuklearrecht, Gesamtheit der Rechtsregeln, die bei sämtlichen Anwendungsarten von spaltbarem Material und radioaktiven Stoffen einschließlich ihres Transports, ihrer Lagerung und der Beseitigung ihrer Abfälle zu beachten sind. In Ländern, in denen die militärische Nutzung der Kernenergie verboten ist, wie in Deutschland, beschränkt sich das Kernenergierecht auf die friedliche Nutzung der Kernenergie. Ein wichtiger Sektor des Kernenergierechts ist das Strahlenschutzrecht (Strahlenschutz, Bundesamt für Strahlenschutz). Das Kernenergierecht ist durch internationale Abkommen und europäische Mindeststandards beeinflusst.

In Deutschland gehörten die

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Werke

Weiterführende Literatur:

M. Stölzel: Kerntechnische Schutzkonzepte und atomrechtliche Anlagengenehmigung (1998);
Europäisches Atomhaftungsrecht
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Quellenangabe
Brockhaus, Kernenergierecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kernenergierecht