Strahlenschutz, alle Maßnahmen zum Schutz des Lebens vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung.

Für jede Strahlungsart besteht eine maximal zulässige Strahlendosis (Dosis), die nicht überschritten werden darf, ohne die Gesundheit zu gefährden (Strahlenschäden). Die allgemeinen Grundsätze des Strahlenschutzes sind:

  1. jede unnötige Strahlenexposition oder Kontamination von Personen, Sachgütern oder der Umwelt zu vermeiden (Rechtfertigungsgrundsatz),
  2. die Strahlenexposition zu begrenzen (Einhaltung von Dosisgrenzwerten) und
  3. jede Strahlenexposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik und unter Berücksichtigung
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Literatur

R. Michel u. K. Kirchhoff, Nachweis-, Erkennungs- u. Vertrauensgrenzen bei Kernstrahlungsmessungen (1999)
M. Grunst
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Quellenangabe
Brockhaus, Strahlenschutz. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/strahlenschutz