Die in Kernkraftwerken großer Leistung im Laufe eines Betriebsjahres in einer Menge von mehreren 100 kg entstehenden Spalt- und Aktivierungsprodukte stellen ein hohes Gefährdungspotenzial dar. In der Anlage werden deshalb Strahlenschutzbereiche in der Form von Kontroll- und Sperrbereichen eingerichtet, in die Personen nicht unkontrolliert hineingelangen können. Diese Bereiche dürfen nur für bestimmte Tätigkeiten (Betrieb und Wartung) und nur unter Einhaltung bestimmter Schutzmaßnahmen (spezielle Kleidung, Tragen von Strahlungsmessgeräten) betreten werden und können nur nach Kontrolle auf Kontamination (Verunreinigung mit radioaktiven Stoffen)

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Quellenangabe
Brockhaus, Sicherheit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kernkraftwerk/sicherheit