Kinder- und Jugendhilfe, Bezeichnung für die staatlichen und sonstigen öffentlichen Maßnahmen zur sozialen Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Am 1. 1. 1991 hat das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts vom 26. 6. 1990 (Kurzbezeichnung Kinder- und Jugendhilfegesetz, Abkürzung KJHG) nach einer 30-jährigen Reformdiskussion das Jugendwohlfahrtsgesetz von 1922 abgelöst. In den neuen Ländern trat das Gesetz im Rahmen des Einigungsvertrages mit besonderen Übergangsvorschriften bereits am 3. 10. 1990 in Kraft. Es ist als 8. Buch in das Sozialgesetzbuch (SGB VIII, jetzt in

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Quellenangabe
Brockhaus, Kinder- und Jugendhilfe. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kinder-und-jugendhilfe