Kommunalpolitik, Sammelbegriff für politisches Handeln überwiegend in Städten, Gemeinden und Landkreisen, aber auch durch Städte, Gemeinden und Kreise jeweils im Rahmen

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Geschichtliche und rechtliche Entwicklungen

Das Recht der Bürger einer Stadt, ihre Angelegenheiten im Rahmen einer staatlichen Ordnung selbst zu regeln, gab es (begrenzt auf das Besitzbürgertum) schon im Mittelalter für zahlreiche europäische Städte. Züge genossenschaftlicher Gemeindefreiheit haben sich in der Schweiz erhalten, wo Bürgerversammlungen unmittelbar entscheiden und örtliche sowie kantonale Volksabstimmungen üblich sind, deren Ergebnisse die Politik auf allen Ebenen des Staates wesentlich

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Problemfelder und Machtstrukturen

Formen und Verfahren der Kommunalpolitik werden überwiegend geprägt durch die staatlich vorgegebenen Kommunalverfassungen (Gemeindeordnungen, Kreisordnungen und Ähnliches), die das Organisationsgefüge, die Aufgaben von Gremien und Amtsträgern regeln. Das von Land zu Land unterschiedliche System zur Wahl der Vertretungskörperschaften bringt weitere Varianten. Staatsform, vorherrschende politische Grundauffassungen und regionale Tradition sind maßgeblich für Art und Rang der Kommunalpolitik (z. B. Einfluss von Wählergemeinschaften, Stärke der Bürgermeisterposition, Umfang der zentralstaatlichen Kontrolle mit Genehmigungsvorbehalten oder nur Rechtmäßigkeitsaufsicht). Die leitenden Positionen der örtlichen Verwaltung (Bürgermeister) werden

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Bürgerbeteiligung und Interessenvielfalt

Die Bürgerbeteiligung hat in der Kommunalpolitik – zum Teil vom Gesetz vorgeschrieben – an Bedeutung gewonnen. Die Partizipation an Diskussionen und Vorentscheidungen hat zunächst viel Hoffnung geweckt, später trat Ernüchterung ein, weil im repräsentativen System

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Quellenangabe
Brockhaus, Kommunalpolitik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kommunalpolitik