Das Recht der Bürger einer Stadt, ihre Angelegenheiten im Rahmen einer staatlichen Ordnung selbst zu regeln, gab es (begrenzt auf das Besitzbürgertum) schon im Mittelalter für zahlreiche europäische Städte. Züge genossenschaftlicher Gemeindefreiheit haben sich in der Schweiz erhalten, wo Bürgerversammlungen unmittelbar entscheiden und örtliche sowie kantonale Volksabstimmungen üblich sind, deren Ergebnisse die Politik auf allen Ebenen des Staates wesentlich

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Quellenangabe
Brockhaus, Geschichtliche und rechtliche Entwicklungen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kommunalpolitik/geschichtliche-und-rechtliche-entwicklungen