Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit. Alle Religionsgemeinschaften sind rechtlich gleichgestellt. Verbindliche Aussagen zur Religionszugehörigkeit sind schwer zu treffen, da die Datenerhebungen unterschiedlicher Institutionen voneinander abweichen.

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kongo-republik/bevölkerung-und-religion/religion