Konklave [lateinisch »verschließbarer Raum«] das, eigentlich die Räume für die Papstwahl,

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Durchführung

Die Wahlversammlung tritt in der Sixtinischen Kapelle zusammen. Nach der von Johannes Paul II. mit der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis (1996) erlassenen Papstwahlordnung ist ein Kandidat zum Papst gewählt, wenn er in einem Wahlgang zwei Drittel der Wahlstimmen erhalten hat. Ist die Zahl der an der Wahl teilnehmenden Kardinäle nicht durch drei teilbar, ist für die Gültigkeit der Papstwahl eine

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Wahlberechtigte

Das Konklave zur Wahl eines neuen Papstes beginnt frühestens 15, spätestens 20 Tage nach

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Literatur

A. Melloni, Das Konklave. Die Papstwahl in Geschichte u. Gegenwart (aus dem
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Verkündung des neuen Papstes

Nachdem der Gewählte, befragt vom Kardinaldekan, die Wahl angenommen und einen Papstnamen gewählt hat,

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Quellenangabe
Brockhaus, Konklave. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/konklave-katholisches-kirchenrecht