Konzession [lateinisch, zu concedere, konzedieren] die, -/-en, Recht: allgemein die Bewilligung, Erlaubnis. – Im Verwaltungsrecht die personen- und/oder sachbezogene behördliche Zulassung (Erlaubnis, Bewilligung, Genehmigung) zum Betrieb eines nicht völlig erlaubnisfreien Gewerbes. Die Bezeichnung Konzession

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Quellenangabe
Brockhaus, Konzession (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/konzession-recht