Korruption [lateinisch, von corrumpere »verderben«, »bestechen«, »verführen«, »verfälschen«], die, -/-en, bezeichnet wissenschaftlich wie im allgemeinen Sprachgebrauch einen weiten Bereich

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Entstehung und Dimensionen der Korruption

Korruption lässt sich zu allen Zeiten der Geschichte und in allen Staatsformen nachweisen. Das früheste Dokument ist der babylonische Codex Hammurapi (1700 v. Chr.), in dem Richterbestechung unter Strafe gestellt wurde. Aus Athen ist der erste Korruptionsprozess für das Jahr 462 v. Chr. bekannt. Als »Machiavellian moment« wird im 16. Jahrhundert die Zeit benannt, in der die florentinische

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Entwicklung und Bewertung der Korruption

Nach dem jahrhundertelangen Rückgang der Korruption in vielen Staaten der westlichen Welt hat ihre Neubelebung nach dem Zweiten Weltkrieg seit Beginn der 1990er-Jahre zu einer weltweiten Beunruhigung geführt. Korruption findet sich heute nahezu in allen politischen Systemen. Besonders verbreitet scheint sie dort zu sein, wo – wie in vielen Ländern der Dritten Welt, auch in Nachfolgestaaten der Sowjetunion, in China – die modernen institutionellen Strukturen gar nicht oder nur unzureichend

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Korruption in Politik, Wirtschaft und Verwaltung

Korruption scheint immer neues Terrain zu erobern. Deutschland galt für fast 150 Jahre wegen der Staatstreue seiner Beamten als fast korruptionsfrei. Nunmehr tritt Korruption im Bereich von Politik, Wirtschaft und Verwaltung auf. Dabei ist ihr Ausmaß nur schwer einzuschätzen. Vor dem Hintergrund, dass nicht alle Korruptionsfälle bekannt werden oder zur Anzeige, geschweige zur Aburteilung gelangen, geben amtliche Statistiken keine genauen Aufschlüsse über das wirkliche Ausmaß der Korruption. Nach dem Bundeslagebericht des Bundeskriminalamts wurden 2015 über 8 600 Korruptionsstraftaten registriert. Im Vergleich

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Rechtliche Maßnahmen gegen die Korruption

Das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. 8. 1997 hat insbesondere im öffentlichen Bereich verbreitet Anstrengungen zur Korruptionsvermeidung ausgelöst. Es brachte jedoch auch für die Wirtschaft relevante Veränderungen: In das StGB wurde ein neuer Abschnitt »Straftaten im Wettbewerb« (§§ 298–302) aufgenommen. Für Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in der privaten Wirtschaft (§ 299 StGB) ist jetzt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorgesehen, jedoch wurde der Tatbestand, wie bereits der nunmehr aufgehobene § 12 UWG, als Antragsdelikt ausgestaltet (ausgenommen Fälle, bei

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Strategien zur Vermeidung der Korruption

Rein rechtliche Rahmenbedingungen reichen zur wirksamen Bekämpfung der Korruption nicht aus. In vielen Staaten wären die rechtlichen Regelungen ausreichend, doch sie werden regelmäßig unterlaufen. In Deutschland sind die gerade für internationale Korruptionsbekämpfung verfügbaren Ressourcen der Strafverfolgung und Rechtsprechung völlig unzureichend. Ein hoher Stellenwert wird deshalb den Anstrengungen zur Korruptionsvermeidung, die insbesondere große Unternehmen und

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Werke

Weiterführende Literatur:

P. Eigen: Das Netz der Korruption. Wie eine weltweite Bewegung gegen Bestechung kämpft
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Quellenangabe
Brockhaus, Korruption. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/korruption