Das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. 8. 1997 hat insbesondere im öffentlichen Bereich verbreitet Anstrengungen zur Korruptionsvermeidung ausgelöst. Es brachte jedoch auch für die Wirtschaft relevante Veränderungen: In das StGB wurde ein neuer Abschnitt »Straftaten im Wettbewerb« (§§ 298–302) aufgenommen. Für Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in der privaten Wirtschaft (§ 299 StGB) ist jetzt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorgesehen, jedoch wurde der Tatbestand, wie bereits der nunmehr aufgehobene § 12 UWG, als Antragsdelikt ausgestaltet (ausgenommen Fälle, bei

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Quellenangabe
Brockhaus, Rechtliche Maßnahmen gegen die Korruption. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/korruption/rechtliche-massnahmen-gegen-die-korruption